Reiseziel
Mit dem Auto in Tunesien
Tunesien liegt außerhalb der EU, daher wird Dein Fahrzeug bei der Einreise zollrechtlich erfasst, und es gelten eigene Versicherungsregeln. Diese Seite fasst zusammen, was für Einreise, Papiere und sicheres Fahren belegt ist.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Du brauchst einen Reisepass, der Personalausweis genügt nicht. Die Dokumente müssen laut Auswärtigem Amt mindestens sechs Monate gültig sein.
- Deutsche brauchen für bis zu 120 Tage kein Visum.
- Bei der Einreise mit dem Auto erhältst Du eine auf drei Monate befristete Verkehrserlaubnis, die Fahrzeugdaten stehen danach in Deinem Reisepass.
- Eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Die Grüne Karte wird nur anerkannt, wenn Tunesien darauf gültig geschrieben ist.
- Das Auswärtige Amt warnt vor erhöhter Unfallgefahr und rät, Nachtfahrten zu vermeiden.
- Teile der Grenzgebiete und des Südens sind Sperr- oder Reisewarngebiete.
Einreise und Papiere
Das Auswärtige Amt nennt für Deutsche den Reisepass als Einreisedokument, auch der Kinderreisepass ist zulässig. Ein Personalausweis reicht nicht. Der vorläufige Reisepass wird nur mit Einschränkungen akzeptiert, dafür verlangt das Amt unter anderem Hin- und Rückflugticket sowie Nachweise ausreichender Mittel. Die Dokumente müssen mindestens sechs Monate gültig sein.
Ein Visum ist für Deutsche bis zu 120 Tage nicht nötig. Bewahre die Karte (carte de visiteur non-résident) auf, die Du bei der Einreise erhältst, und lege sie bei der Ausreise vor. Wer ohne Buchungsbestätigung einer Pauschalreise mit regulärem Reisepass einreist, kann von den Grenzbeamten nach Nachweisen über ausreichende Geldmittel gefragt werden.
Der deutsche Führerschein wird bei touristischen Aufenthalten anerkannt. Nach Angaben des ACE brauchst Du das Nationalitätskennzeichen D. Fährst Du ein Fahrzeug, das Dir nicht gehört, benötigst Du eine Benutzungsvollmacht in französischer Sprache.
Fahrzeug temporär einführen und versichern
Bei der Einreise mit dem Kfz wird laut Auswärtigem Amt eine Verkehrserlaubnis für drei Monate erteilt, die Fahrzeugdaten werden in den Reisepass des Halters eingetragen. Verkauf des Fahrzeugs ohne Zollentrichtung ist nicht möglich. Der ÖAMTC nennt die Einfuhrgenehmigung „diptyque“ und schreibt, dass sie bis zu dreimal verlängert werden kann und die Eintragung bei der Ausreise gelöscht wird. Bei Wohnmobilen und Gespannen wird ein bestätigtes Inventarverzeichnis verlangt, das Du bei der Ausreise erneut vorlegst. Für eine längere Einfuhr solltest Du vorab Kontakt zu den tunesischen Auslandsvertretungen aufnehmen.
Bei Totalschaden brauchst Du vor der Ausreise eine Polizei- oder Zollbescheinigung. Bei Fahrzeugdiebstahl fallen erhebliche Zollgebühren an. Verlust oder Diebstahl der Fahrzeugpapiere meldest Du der örtlichen Polizei.
Haftpflichtversicherung ist laut ACE verpflichtend. Die Internationale Versicherungskarte wird akzeptiert, wenn sie für Tunesien gültig geschrieben ist. Andernfalls musst Du vor Ort eine Versicherung abschließen.
Maut, Vignette und Gebühren
Nach dem Auswärtigen Amt sind die Autobahnen mautpflichtig, bezahlt wird in bar. Halte also Bargeld bereit, wenn Du die Autobahn nutzen willst. Der ÖAMTC nennt mehrere gebührenpflichtige Abschnitte (A1, A3, A4), Barzahlung oder Prepaid-Karte sowie eine Mautbox für automatische Abrechnung.
Eine Vignette wird in den abgerufenen Quellen nicht erwähnt. Die Gebührenhöhe ändert sich und wird hier bewusst nicht genannt. Aktuelle Informationen gibt der Autobahnbetreiber.
Zu Tempolimits nennen nur Automobilclubs Werte, in den amtlichen Quellen finden sich keine. Beachte deshalb die Beschilderung vor Ort.
Sicherheit und Fahren unterwegs
Das Auswärtige Amt weist auf eine erhöhte Unfallgefahr im Straßenverkehr hin. Fahrer und Fußgänger können sich nicht auf gegenseitige Rücksichtnahme verlassen, Ampeln werden nicht immer beachtet. Nachtfahrten solltest Du besonders auf Nebenstrecken vermeiden und Landfahrten vor Einbruch der Dunkelheit beenden. Gefordert ist defensives Fahren. Das Amt empfiehlt ausreichenden Versicherungsschutz, möglichst mit Vollkasko und Insassenschutz.
Beim Alkohol gelten in Tunesien sehr niedrige Grenzen, für Fahranfänger ein absolutes Verbot. Die Quellen nennen leicht abweichende Werte. Am sichersten fährst Du ohne Alkohol.
Der ÖAMTC führt als Mitführpflicht Warndreiecke, einen Feuerlöscher und Verbandszeug auf. Prüfe vor der Abreise, ob das auch für Dein Fahrzeug gilt.
Sperrgebiete und Reisewarnungen
Das Auswärtige Amt nennt militärische Sperrbereiche. Dazu gehören Teile des südlichen Grenzgebiets zu Algerien und ein rund 20 Kilometer breiter Streifen entlang der Grenze zu Libyen. Das Betreten ist nur mit Genehmigung des zuständigen Gouvernorats möglich.
Eine Reisewarnung gilt für das Gebiet südlich und südöstlich der Linie Tozeur/Nefta, Douz, Ksar Ghilane, Tataouine bis Zarzis. Ebenso gilt sie für die unmittelbaren Grenzgebiete zu Algerien, besonders in den Bergen zwischen Ain Draham und Kasserine, sowie für die Berge Jebel Chaambi, Jebel Selloum und Jebel Mghila.
Individuelle, nicht organisierte Wüstentouren empfiehlt das Amt nicht. Regeln für Wohnmobile und Camping sowie Umweltzonen sind in den abgerufenen Quellen nicht belegt.
Fähren nach Tunesien
Diese Fährstrecken mit Fahrzeug führen in das Land:
Alle Strecken ansehen → · Zum Reiseplaner →
Häufige Fragen
Reicht der Personalausweis für Tunesien?
Nein. Das Auswärtige Amt nennt für Deutsche den Reisepass. Er sollte mindestens sechs Monate gültig sein.
Brauche ich ein Visum?
Für bis zu 120 Tage nicht. Die bei der Einreise ausgestellte Karte musst Du bei der Ausreise vorlegen.
Wie lange darf ich mit dem eigenen Auto in Tunesien bleiben?
Bei der Einreise wird eine Verkehrserlaubnis für drei Monate erteilt. Laut ÖAMTC kann sie verlängert werden. Für längere Aufenthalte rät das Auswärtige Amt, vorab die tunesischen Auslandsvertretungen zu kontaktieren.
Gilt meine Grüne Karte in Tunesien?
Nur, wenn Tunesien auf der Karte gültig geschrieben ist. Sonst musst Du vor Ort eine Versicherung abschließen.
Kann ich auf eigene Faust in die Wüste fahren?
Das Auswärtige Amt empfiehlt individuelle, nicht organisierte Wüstentouren nicht und nennt Sperr- und Reisewarngebiete im Süden und an den Grenzen.
Regeln ändern sich. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Behörden des Landes. Preise, Mautbeträge und Bußgelder nennt McFerry nicht.
Stand und Quellen
Geprüft am 03.10.2026. Diese Seite stützt sich auf: