Ratgeber

Gas im Wohnmobil auf der Fähre

Gasflaschen im Wohnmobil sind auf Fähren erlaubt, aber nur unter klaren Bedingungen. Die Grundregel ist überall ähnlich, bei Mengen und Anmeldung unterscheiden sich die Reedereien.

Grundregel: Gas absperren

Alle geprüften Reedereien verlangen, dass die Gaszufuhr während der Überfahrt geschlossen ist. Finnlines schreibt, dass die Ventile der Gasflaschen die ganze Zeit an Bord geschlossen bleiben müssen, und verlangt außerdem einen Aufkleber am Fach mit der Gasflasche. Stena Line und Irish Ferries fordern, die Zufuhr an den Flaschen abzusperren. Color Line nennt die Hauptgaszufuhr von Wohnwagen und Wohnmobilen, die vor dem Boarding und während der Fahrt geschlossen sein muss. Fjord Line verlangt, dass der Gasbehälter vor dem Einsteigen vollständig geschlossen ist, und vergibt beim Check-in ein Sicherheitssiegel.

Schließe also Flaschenventile und Hauptabsperrventil, bevor Du in die Warteschlange fährst, und nicht erst auf dem Fahrzeugdeck.

Mengen, Flaschengrößen und Anmeldung

Hier gibt es keine einheitliche Regel. Mehrere Reedereien nennen eine Obergrenze von höchstens drei Flaschen mit zusammen 47 kg, die in Wohnwagen oder Wohnmobilen mitgeführt werden dürfen. Das schreiben Stena Line, Irish Ferries und Condor, Condor nennt als Zweck Beleuchtung, Kochen oder Heizen.

Andere formulieren anders. Color Line erlaubt kleine Propan- und Butanflaschen bis 2,5 kg für den privaten Campinggebrauch und verweist bei größeren Mengen an die Frachtabteilung. Tallink erlaubt Gasflaschen im Fahrzeug, wenn sie zur Fahrzeugausstattung gehören oder an einem dafür vorgesehenen Platz stehen, fest verschlossen und gesichert. Zusätzliche Flaschen müssen über den Frachtbereich gebucht werden.

Auch bei der Anmeldung gehen die Reedereien verschieden vor. Condor verlangt, dass solche Gegenstände bei der Buchung und vor dem Verladen angegeben werden. Stena Line verlangt für eingeschränkte Gegenstände eine Anmeldung vorab und beim Check-in. Fjord Line fordert für gefährliche Gegenstände eine schriftliche Genehmigung mindestens 72 Std. vorher. Irish Ferries nennt auf der geprüften Seite keine Anmeldung für Campinggas. Ob und wie Du Dein Gas anmelden musst, prüfe bei der Reederei Deiner Fähre, am besten schriftlich.

Gefahrgutregeln im Hintergrund

Für Gefahrgut in Verpackung auf See ist der IMDG-Code die Grundlage. Das Bundesinstitut für Risikobewertung weist darauf hin, dass für Fähren gesonderte Regelungen bestehen. Welche Grenzen für Dich als Privatperson gelten, nennen die Reedereien in ihren eigenen Bedingungen.

Deshalb gelten Zahlen wie drei Flaschen oder 47 kg nicht automatisch bei jeder Reederei. Maßgeblich ist, was die Reederei für Deine Strecke und Dein Schiff schreibt.

Kühlschrank und Strom

Der Absorberkühlschrank im Wohnmobil arbeitet mit einer offenen Flamme. Das Fachmagazin promobil schreibt deshalb, dass der Gasbetrieb an Tankstellen und auf Fähren grundsätzlich verboten ist. Stelle den Kühlschrank vor der Verladung auf einen anderen Betrieb um, falls Dein Gerät das kann, oder schalte ihn aus.

Landstrom für das Wohnmobil gibt es nicht auf jeder Fähre. Finnlines bietet einen Stromanschluss für den Kühlschrank an, der vorab gebucht werden muss, ein Nachbuchen am Check-in ist nicht möglich. Color Line schreibt dagegen, dass private Fahrzeuge auf dem Fahrzeugdeck nicht an externe 220-Volt-Quellen angeschlossen werden dürfen. Frag also vor der Buchung nach, ob Strom möglich ist.

Zustand der Gasanlage

Eine intakte Gasanlage ist die Voraussetzung dafür, dass Absperren überhaupt zuverlässig hilft. Der TÜV Nord nennt für Flüssiggasanlagen in Wohnmobilen eine Prüffrist von 24 Monaten nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 607. Wenn Deine Prüfung länger zurückliegt, lass sie vor der Reise machen.

Wichtig ist auch, dass die Ventile im Gaskasten gut erreichbar bleiben. Color Line verlangt ausdrücklich, dass der Zugang zur Gasversorgung unverschlossen bleibt, damit im Notfall Zugriff möglich ist.

Checkliste vor der Fähre

  • Alle Flaschenventile und das Hauptabsperrventil geschlossen
  • Fach mit der Gasflasche gekennzeichnet und im Notfall zugänglich, nicht abgeschlossen
  • Zahl und Gewicht der Flaschen mit den Vorgaben der Reederei verglichen
  • Anmeldung bei der Reederei geklärt, wenn sie verlangt wird
  • Kühlschrank nicht auf Gas, auf anderen Betrieb umgestellt oder aus
  • Strom für den Kühlschrank vorab gebucht, falls die Reederei ihn anbietet
  • Gasprüfung nicht älter als 24 Monate

Häufige Fragen

Darf ich Gasflaschen im Wohnmobil auf die Fähre mitnehmen?

In der Regel ja, wenn sie zur Ausstattung gehören und abgesperrt sind. Mengen und Anmeldung regelt jede Reederei selbst, deshalb prüfe sie vor der Fahrt.

Wie viele Gasflaschen sind erlaubt?

Das hängt von der Reederei. Stena Line, Irish Ferries und Condor nennen höchstens drei Flaschen mit zusammen 47 kg, Color Line spricht von Flaschen bis 2,5 kg. Andere Reedereien nennen gar keine Zahl.

Darf der Kühlschrank während der Überfahrt mit Gas laufen?

Nach Angaben von promobil ist der Gasbetrieb auf Fähren grundsätzlich verboten. Stelle den Kühlschrank vorher um oder schalte ihn aus. Ob Landstrom möglich ist, entscheidet die Reederei.

Muss ich Gas bei der Reederei anmelden?

Das ist nicht einheitlich. Condor und Fjord Line nennen eine Anmeldung oder Genehmigung, Stena Line verlangt sie für eingeschränkte Gegenstände allgemein, Irish Ferries nennt sie auf der geprüften Seite nicht. Frag vor der Buchung nach.

Regeln und Bedingungen unterscheiden sich je Reederei und ändern sich. Maßgeblich sind immer die Angaben in der Buchungsstrecke und in den Buchungsunterlagen.

Stand und Quellen

Geprüft am 03.10.2026. Diese Seite stützt sich auf:

Weiterlesen