Ratgeber

Verspätung, Sturm und Ausfall der Fähre

Für Fährfahrten gelten EU-weit Fahrgastrechte, die bei Verspätung und Ausfall Information, Umbuchung oder Erstattung vorsehen. Bei Sturm sind sie eingeschränkt, deshalb solltest Du wissen, was dann noch gilt.

Wann die EU-Fahrgastrechte gelten

Die Fahrgastrechte im Seeverkehr stehen in der Verordnung (EU) Nr. 1177/2010. Nach der Beschreibung des Europäischen Verbraucherzentrums Deutschland (EVZ) gelten sie für Fahrten mit Schiffen, die in einem EU-Hafen ablegen, und für Fahrten von außerhalb in einen EU-Hafen, wenn die Reederei ihren Sitz in der EU hat. Bei einer Abfahrt aus einem Hafen außerhalb der EU mit einer Reederei von außerhalb greifen sie danach nicht.

Reedereien veröffentlichen die Regeln in Infoblättern für Fahrgäste, zum Beispiel TT-Line, Fähre.de oder Inselfähren. Sie sind die Grundlage für die Angaben auf dieser Seite.

Information, Umbuchung und Erstattung

Fällt eine Fahrt aus oder verspätet sich die Abfahrt, müssen Reederei oder Terminalbetreiber Dich so schnell wie möglich informieren, spätestens 30 Min. nach der planmäßigen Abfahrt. Das steht in den Infoblättern der Reedereien.

Wird die Fahrt annulliert oder ist eine Abfahrtsverspätung von mehr als 90 Min. zu erwarten, hast Du die Wahl: Die Reederei muss Dir unverzüglich eine anderweitige Beförderung ohne Aufpreis anbieten oder den Fahrpreis erstatten, bei Bedarf samt kostenloser Rückfahrt zum Abfahrtsort. Welche Variante besser ist, hängt von Deinem Plan ab, etwa von Anschlussterminen und Unterkünften am Ziel.

Verpflegung, Unterkunft und Entschädigung

Bei einer Abfahrtsverspätung von mehr als 90 Min. sieht die Verordnung Imbisse, Mahlzeiten oder Erfrischungen vor, und wenn eine Übernachtung nötig wird, eine angemessene Unterbringung an Bord oder an Land. Für die Kosten der Unterkunft gibt es eine Obergrenze, die in den Infoblättern steht. Wir nennen hier keine Beträge.

Kommst Du verspätet an, steht Dir grundsätzlich eine Entschädigung zu. Sie ist ein Teil des Fahrpreises und gestaffelt: Es zählt, wie lang die Fahrt dauert und wie spät Du ankommst, bei besonders langer Verspätung fällt sie höher aus. Die genauen Schwellen und Prozentsätze stehen in der Verordnung und in den Infoblättern der Reedereien. Sie können sich ändern, schau sie deshalb im Einzelfall nach.

Sturm und Wetterabsagen

Fällt eine Fahrt wegen Sturm aus oder verspätet sie sich, schränkt die Verordnung die Rechte ein. Bei Wetterbedingungen, die den sicheren Betrieb des Schiffes beeinträchtigen, besteht nach EVZ und Verbraucherzentrale Niedersachsen kein Anspruch auf Entschädigung. Fjord Line schreibt in den Bedingungen außerdem, dass dann auch die Leistungen für Unterkunft und Mahlzeiten entfallen.

Information und Umbuchung oder Erstattung bleiben dagegen Thema: Fjord Line nennt bei Annullierung oder einer Verspätung von mehr als 90 Min. weiter den Anspruch auf Umbuchung oder Rückerstattung.

Beachte außerdem, was die Reederei in ihren Bedingungen zu Folgekosten schreibt. Finnlines schließt zum Beispiel die Haftung für Schäden oder Kosten durch wetterbedingte Änderungen ausdrücklich aus. Hotel, Mietwagen oder verfallene Buchungen am Ziel können Dir deshalb im Zweifel selbst bleiben. Dafür hilft nur eine eigene Absicherung.

Selbst umbuchen oder zurücktreten

Willst Du eine Fahrt von Dir aus ändern oder absagen, ohne dass die Reederei ausfällt, gelten die Bedingungen Deines Tarifs. Sieh nach, ob und bis wann Du kostenlos umbuchen kannst. Die Fahrgastrechte der Verordnung betreffen Annullierung und Verspätung durch die Reederei, nicht Deine eigene Änderung.

Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet nach Angaben des ADAC Stornokosten und Umbuchungsgebühren, wenn die Reise aus versicherten Gründen abgesagt wird, etwa bei schwerer Erkrankung, Unfall oder Tod. Bloße Planänderungen und bereits bekannte Ereignisse sind in der Regel nicht abgedeckt. Der ADAC empfiehlt, sie möglichst am Buchungstag abzuschließen. Ob und wie eine Versicherung Fährausfälle oder Wetterabsagen erfasst, steht in den Bedingungen Deines Vertrags. Lies dort nach, bevor Du Dich darauf verlässt.

Wohin Du Dich beschwerst

So gehst Du bei einem Streit mit der Reederei vor:

  1. Melde Deinen Anspruch schriftlich bei der Reederei. Die Infoblätter und das EVZ nennen dafür eine Frist von zwei Monaten nach der Fahrt, die Verbraucherzentrale Niedersachsen rechnet ab dem planmäßigen Auslaufen. Die Reederei soll innerhalb eines Monats reagieren.
  2. Bist Du mit der Antwort nicht einverstanden, kannst Du die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp) in Berlin einschalten. Das EVZ bietet nach eigenen Angaben ebenfalls Hilfe bei der Durchsetzung an.
  3. Zuständige Durchsetzungsstelle in Deutschland für die Verordnung ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) in Bonn. Die Infoblätter nennen es für Beschwerden, wenn Du Deine Rechte verletzt siehst.

Hebe Buchungsbestätigung, Tickets, Belege und Nachrichten der Reederei auf und notiere Zeiten, zu denen Du informiert wurdest. Eine Übersicht der Reedereien findest Du unter Reedereien.

Checkliste bei Verspätung oder Ausfall

  • Aushang, App oder Anzeige im Hafen prüfen und Zeit der Information notieren
  • Entscheiden: andere Fahrt oder Erstattung des Fahrpreises, wenn die Fahrt annulliert ist oder die Abfahrt um mehr als 90 Min. später kommt
  • Belege für Verpflegung und Unterkunft sammeln
  • Bei Sturm Ansprüche gegenüber der Reederei realistisch einschätzen, eigene Versicherung prüfen
  • Beschwerde schriftlich bei der Reederei einreichen, innerhalb der Frist
  • Bei Streit: Schlichtungsstelle söp oder Eisenbahn-Bundesamt einschalten

Häufige Fragen

Muss mich die Reederei über eine Verspätung informieren?

Ja. Nach den Infoblättern der Reedereien muss sie so schnell wie möglich informieren, spätestens 30 Min. nach der planmäßigen Abfahrt.

Bekomme ich mein Geld zurück, wenn die Fähre ausfällt?

Bei einer Annullierung kannst Du nach der Verordnung zwischen anderweitiger Beförderung ohne Aufpreis und Erstattung des Fahrpreises wählen. Eine Entschädigung gibt es bei wetterbedingter Absage laut EVZ nicht.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Verspätung?

Sie ist ein gestaffelter Teil des Fahrpreises und hängt von Fahrtdauer und Verspätung ab. Wir nennen hier keine Beträge, die Schwellen stehen in der Verordnung und in den Infoblättern der Reedereien.

Wohin wende ich mich, wenn die Reederei nicht zahlt?

Zuerst schriftlich an die Reederei. Danach kannst Du die Schlichtungsstelle söp einschalten oder Dich beim Eisenbahn-Bundesamt beschweren, das in Deutschland als Durchsetzungsstelle zuständig ist.

Zahlt meine Reiserücktrittsversicherung bei Sturm?

Das hängt von Deinem Vertrag. Nach dem ADAC deckt sie Stornokosten bei versicherten Gründen wie Krankheit oder Unfall und keine reinen Planänderungen. Lies die Bedingungen oder frag bei Deinem Versicherer nach.

Regeln und Bedingungen unterscheiden sich je Reederei und ändern sich. Maßgeblich sind immer die Angaben in der Buchungsstrecke und in den Buchungsunterlagen.

Stand und Quellen

Geprüft am 03.10.2026. Diese Seite stützt sich auf:

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