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Mit dem Auto in Spanien
In Spanien fährst Du rechts, die Autobahnmaut läuft über klassische Mautstellen, und viele Städte haben Umweltzonen, deren Regeln jede Gemeinde selbst festlegt. Für Fahrzeuge aus dem Ausland gelten bei der Pannenausrüstung Sonderregeln.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Es gilt Rechtsverkehr. Auf Autobahnen sind für Pkw höchstens 120 km/h erlaubt, auf Landstraßen in der Regel 90 km/h.
- Die Promillegrenze beträgt 0,5, für Fahranfänger 0,3.
- Auf mautpflichtigen Autobahnen zahlst Du an Mautstellen bar oder mit gängigen Kreditkarten. Prepaid- und Debitkarten werden laut ADAC oft abgelehnt.
- In Städten über 50.000 Einwohnern gibt es Umweltzonen (ZBE). Jede Gemeinde regelt selbst, wer hinein darf.
- Das spanische Umweltetikett der DGT wird an ausländische Fahrzeuge nicht vergeben. Für Deutschland, Österreich, Dänemark und Frankreich gibt es Gleichstellungstabellen.
- Ausländische Fahrzeuge dürfen weiterhin das Warndreieck nutzen, die V-16-Leuchte ist für spanische Fahrzeuge Pflicht.
- Freies Campen ist grundsätzlich verboten.
Tempolimits und Fahrregeln
Die spanische Verkehrsbehörde DGT nennt für Pkw diese allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten: Autobahnen und Autovías 120 km/h, Landstraßen in der Regel 90 km/h. Für Wohnmobile über 3.500 Kilogramm liegen die Grenzen niedriger, außerorts bei 80 km/h und auf Autobahnen bei 90 km/h. Innerorts reicht die Spanne laut Auswärtigem Amt je nach Straße von 20 bis 50 km/h. Achte auf die Schilder.
Die Promillegrenze liegt bei 0,5 Gramm pro Liter Blut oder 0,25 Milligramm pro Liter Atemluft. Fahranfänger dürfen laut Auswärtigem Amt in den ersten zwei Jahren nur 0,3. Drogen im Körper sind verboten.
Im Kreisverkehr haben die Fahrzeuge Vorrang, die sich bereits darin befinden. Zum Ausfahren nutzt Du die Außenspur. Kinder unter 135 Zentimetern Körpergröße brauchen ein Kinderrückhaltesystem, in der Regel auf der Rückbank. Die DGT setzt feste Radare, Abschnittskontrollen, mobile Geräte und Überwachung aus der Luft ein.
Maut, Vignette und Gebühren
Spanische Autobahnen mit Maut erheben die Gebühr an Mautstellen. Die DGT weist darauf hin, dass die Höhe von Fahrzeugart und Zeitraum abhängt und dass es mautfreie Landstraßen als Alternative gibt.
Nach Angaben des ADAC zahlst Du an den Mautstationen bar oder mit den gängigen internationalen Kreditkarten. Prepaid- und Debitkarten werden dort in der Regel nicht angenommen. Alternativ nutzt Du einen Transponder wie die ADAC Mautbox oder Bip&Go, mit dem Du auf dafür vorgesehenen Spuren durchfährst.
Die A-636 im Baskenland arbeitet nach Angaben des ADAC als Free-Flow-Strecke mit Kennzeichenerkennung. Dafür musst Du Dein Kennzeichen vorab registrieren und mit einer Bankkarte verknüpfen. Aktuelle Preise nennen die jeweiligen Streckenbetreiber.
Umweltzonen und Fahrverbote
Spanische Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen Zonas de Bajas Emisiones (ZBE) einrichten. Die DGT rät, vor der Fahrt in eine Stadt auf der Website der Gemeinde zu prüfen, welche Einschränkungen gelten und ob das Umweltetikett Deines Fahrzeugs den Zugang erlaubt. Das Auswärtige Amt nennt Zonen unter anderem in Madrid, Barcelona, Málaga und Palma. Verstöße werden mit empfindlichen Strafen geahndet, und für ausländische Fahrzeuge kann eine Registrierung nötig sein.
Das spanische Umweltetikett der DGT (distintivo ambiental) vergibt die DGT laut RACE nicht an ausländische Fahrzeuge. Für in Deutschland, Österreich, Dänemark und Frankreich zugelassene Fahrzeuge gibt es dem RACE zufolge Gleichstellungstabellen mit den dortigen Umweltklassen. Wie diese in den einzelnen Gemeinden angewendet werden, regeln die Städte selbst.
Seit Juli 2025 gibt es zudem neue Verkehrszeichen für Umweltzonen.
Pflichtausrüstung und Licht
Zur Pflichtausrüstung gehören laut ADAC eine Warnweste, die Du außerorts beim Verlassen des Fahrzeugs trägst, und ein Warndreieck.
Seit dem 1. Januar 2026 ist für in Spanien zugelassene Fahrzeuge die vernetzte V-16-Warnleuchte das einzige zulässige Mittel, um liegen gebliebene Fahrzeuge zu sichern. Diese Pflicht gilt nach Angaben der DGT nicht für ausländische Fahrzeuge. Du darfst mit Deinem Auto weiterhin Warndreiecke oder gleichwertige Einrichtungen nutzen, die das Recht Deines Zulassungslandes vorsieht.
Bei Dunkelheit ohne ausreichende Beleuchtung ist Abblendlicht erforderlich. Gurte und Kindersitze sind vorgeschrieben. Telefonieren ist nur mit Freisprecheinrichtung erlaubt, ohne Kopfhörer. Radarwarner sind verboten, Dashcams erlaubt.
Eine allgemeine Winterreifenpflicht gibt es nicht. Schneeketten sind erlaubt, Spikes verboten.
Einreise und Papiere
Deutsche Staatsangehörige können nach Angaben des Auswärtigen Amts mit Reisepass oder Personalausweis einreisen. Kinder brauchen ein eigenes Dokument.
Die DGT nennt als Pflichtpapiere für ausländische Fahrer den Führerschein, den Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung) und das technische Datenblatt des Fahrzeugs, jeweils im Original oder als beglaubigte Kopie. Ein Führerschein aus der EU oder dem EWR wird automatisch anerkannt, wenn das Mindestalter erreicht ist.
Die Kfz-Haftpflicht muss Schäden in Spanien abdecken. Deine Versicherung aus Deutschland gilt, wenn sie Spanien einschließt. Der ADAC empfiehlt außerdem die internationale Versicherungskarte (Grüne Karte).
Diese Dokumente sind laut DGT die ersten, die eine Kontrolle verlangt.
Besonderheiten unterwegs
Wohnmobil und Camping: Freies Campen ist nach Angaben des ADAC grundsätzlich verboten. Als Höchstmaße nennt er für Fahrzeuge 12 Meter Länge, 2,55 Meter Breite und 4 Meter Höhe, für Gespanne insgesamt 18,75 Meter Länge. Die DGT hat im März 2026 ihre Anweisung zu Wohnmobilen aktualisiert. Danach dürfen Wohnmobile unter denselben Bedingungen parken wie andere Fahrzeuge. Gemeinden können aber die Parkzeit begrenzen und das Campen außerhalb zugelassener Flächen verbieten. Entleerstellen kennzeichnet das Schild S-128. Mehr zur Planung im Ratgeber für Wohnmobile.
Parken in der Stadt: In vielen Städten gelten ORA-Zonen mit weißen Linien. Farbe der Markierungen, Höchstparkdauer und Kosten legt jede Gemeinde selbst fest. Bezahlt wird am Automaten oder per App.
Gepäck: Ladung darf nicht breiter sein als das Fahrzeug.
Fähren nach Spanien
Diese Fährstrecken mit Fahrzeug führen in das Land:
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Häufige Fragen
Brauche ich in Spanien ein Warndreieck oder die V-16-Leuchte?
Für Fahrzeuge aus dem Ausland ist die V-16-Leuchte nicht Pflicht. Nach Angaben der DGT darfst Du weiterhin ein Warndreieck nutzen. Die V-16 ist seit dem 1. Januar 2026 nur für in Spanien zugelassene Fahrzeuge vorgeschrieben.
Bekomme ich als Deutscher ein DGT-Umweltetikett?
Nach Angaben des Automobilclubs RACE vergibt die DGT keine Etiketten an ausländische Fahrzeuge. Für in Deutschland zugelassene Autos gibt es Gleichstellungstabellen. Welche Zone Du befahren darfst, entscheidet die jeweilige Stadt.
Wie schnell darf ich in Spanien auf der Autobahn fahren?
Pkw dürfen laut DGT höchstens 120 km/h. Für Wohnmobile über 3.500 Kilogramm liegt die Grenze bei 90 km/h.
Kann ich die Maut mit meiner Karte bezahlen?
Nach Angaben des ADAC werden gängige Kreditkarten wie Visa und Mastercard akzeptiert, Prepaid- und Debitkarten oft nicht. Halte zur Sicherheit auch Bargeld bereit.
Welche Promillegrenze gilt in Spanien?
0,5 Promille. Für Fahranfänger in den ersten zwei Jahren gilt laut Auswärtigem Amt 0,3.
Regeln ändern sich. Maßgeblich sind die Angaben der zuständigen Behörden des Landes. Preise, Mautbeträge und Bußgelder nennt McFerry nicht.
Stand und Quellen
Geprüft am 03.10.2026. Diese Seite stützt sich auf:
- DGT: Normas básicas de circulación (consejos para extranjeros)
- DGT: Antes de conducir por España
- DGT: Conducir en ciudad (consejos para extranjeros)
- DGT: Otros aspectos de interés (consejos para extranjeros)
- DGT: Autopistas y autovías, las normas para conducir seguro
- DGT Revista: ¿Sabe a qué velocidad debe circular?
- DGT: Instrucción sobre el uso de la señal V-16 en circulación internacional
- DGT: Tráfico actualiza la Instrucción de autocaravanas
- Auswärtiges Amt: Spanien, Reise- und Sicherheitshinweise
- RACE: Pegatina DGT para coche extranjero
- ADAC: Mit dem Fahrzeug in Spanien
- ADAC: Maut in Spanien